Lernbiografien begleiten und dokumentieren
Eine wesentliche Bedingung erfolgreichen Lernens ist die Anschlussfähigkeit des Wissens. So gilt es in diesem Handlungsfeld, eine Perspektive für die weitere Lernentwicklung in einem neuen Lernkontext (neue Lerngruppe, neues Schulsystem) bzw. für die Weiterentwicklung im nachfolgenden Lern- oder Ausbildungssystem zu vermitteln und den Übergang vorzubereiten, zu gestalten und zu begleiten.
So werden für die Schnittstellen im Schulsystem Begleitungs- und Vorbereitungsprogramme entwickelt, durch die Lerngruppenwechsel, Schul- und Schulformwechsel bzw. der Wechsel in Studium oder das Berufsleben gut gelingen können. Teil solcher Fördermaßnahmen ist zunächst die umfassende Information betroffener Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern. Daneben gibt es mit abgebenden und aufnehmenden Schulen und Institutionen enge Kooperationen und Austausch. Schließlich entwickeln Schulen in diesem Feld Fördermaßnahmen und Programme, in denen Schülerinnen und Schüler, die Jahrgangsstufen übersprungen haben bzw. die wechseln oder gewechselt haben, gezielt begleitet werden. Hierzu zählen auch Programme zur Förderung von Schülerinnen und Schülern, die nicht versetzt bzw. auf Probe versetzt wurden.
Im Bereich der Lernbegleitung und –beratung werden Eltern so einbezogen, dass sie in geeigneter Form an der weiteren Gestaltung des Bildungsganges mitwirken können. Dafür ist eine Dokumentation der Lernentwicklung unverzichtbar.
Erstellen von individuellen Förderplänen, rechtliche Grundlagen:
Lern- und Förderempfehlung / Förderplan: § 50 Abs. 3 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG)
§ 7, Abs. 5 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I
Inititiative Berufsorientierung
Kein Abschluss ohne Anschluss