Möglichkeiten zur Förderung besonders Begabter

Die individuelle Förderung jedes/r Lernenden also auch besonders Begabter ist nach dem Schulgesetz eine Kernaufgabe des Unterrichts und der Schulentwicklung. Ziel der Förderung soll dabei sein, Unterricht und Schulleben so zu gestalten, dass die Angebote und Gelegenheiten zum Lernen den besonderen Möglichkeiten, Stärken und individuellen Lernwegen gerecht werden.

Die Vorgaben des Schulgesetzes lassen den Schulen Raum für die Nutzung unterschiedlicher Modelle der Gestaltung von Schul- und Unterrichtszeiten, der Individualisierung von Bildungsgängen und der Unterstützung individueller Fördermöglichkeiten bis hin zur Teilnahme an besonderen Programmen zur Förderung besonders Begabter an Universitäten (z.B. https://www.uni-duesseldorf.de/home/studium-und-lehre-an-der-hhu/studium/studienberatung2/studienberatung1/content-servicestelle-schule-hochschule-wp/servicestelle-schule-hochschule/angebote-des-ssc/studieren-vor-dem-abitur.html),die an vielen Universitätsstandorten in NRW, aber auch bundesweit angeboten und vielfach genutzt werden.

  • Verkürzen (Akzeleration)
    Die Rahmenbedingungen der Schule ermöglichen Kindern je nach Auffassungsgabe und individuellem Lerntempo, die Schule früher zu beginnen oder die Schulzeit durch Überspringen von Jahrgangsklassen zu verkürzen.
    Darüber hinaus kann Unterrichtszeitverkürzung durch Ergänzungsmaßnahmen, Doppelbelegung u. a. ermöglicht werden.
  • Anreichern (Enrichment)
    Den Unterricht bzw. das Schulleben ergänzende, erweiternde Angebote unterstützen den individuellen Lernfortschritt. Diese Angebote beginnen bei individuellen Aufgabenstellungen und reichen bis zu schulischen Förderangeboten, die im Schulprogramm verankert sind. Dazu zählen insbesondere auch Schüleruniversitäten, Austauschprogramme, usw. 
  • Differenzieren
    Offene Unterrichtsformen, individualisierte Aufgabenstellungen und schulische Organisationsformen, die eigenständiges Lernen und Arbeiten in kleineren Arbeits- und Projektgruppen ermöglichen, öffnen ein weites Feld von Differenzierungsmaßnahmen. Eine wichtige Rolle spielen hier auch die motivierende Organisation und der gezielte Einsatz von Selbstlernzentren bzw. Schulbibliotheken.
  • Eigenständig lernen
    Lernangebote und geeignete Aufgabenstellungen setzen Impulse für wachsende Eigenständigkeit und selbstbestimmtes Lernen. Eigenes Lernen wird reflektiert und eigene Ziele, Interessen, Neigungen und Lernwege werden gestaltet.
  • Sich öffnen
    Außerschulische, lebensnahe Lernorte bieten besondere Möglichkeiten individuelle Potenziale zu wecken und zu entfalten. Schulen und Kindergärten öffnen sich und kooperieren mit außerschulischen Partnern, um zusätzliche Zugänge und Lerngelegenheiten für die Entwicklung der Kinder zu nutzen.

Sinnvolle Fördermaßnahme für Begabte sollten auf die individuelle Situation der Schülerin/des Schülers abgestimmt sein. Förderliche Handlungsmöglichkeiten orientieren sich an der körperlichen, sozial-emotionalen und kognitiven Befindlichkeit und dem Entwicklungsstand des Kindes. Die folgenden Kriterien stellen eine Hilfe dar, die sich in der Praxis bewährt hat:

  • Zunächst sollte geklärt werden, ob tatsächlich ein Förderbedarf vorliegt. Nicht jedes begabte Kind benötigt zusätzliche Förderung für seine positive Entwicklung.
  • Evtl. ist es sinnvoll, eine psychologische Diagnostik einzuholen. Weniger begabte Kinder geben bei zu anspruchsvollen Aufgaben häufig auf und erleben dies als Misserfolg.
  • Für die Fördermaßnahme sollten gezielt Inhalte, Unterstützungsmaßnahmen und andere Modalitäten (z.B. Zeitraum, Durchführung, Methode) festgelegt werden.
  • Auf ein Ergebnis/ Nachweis sollte nie verzichtet werden.
  • Die Anschlussmöglichkeit der Fördermaßnahme im Unterricht und in der Schule sollte gesichert sein.
  • Schulinterne und -externe Maßnahmen sollten immer im Kontext von schulischer Entwicklung durchgeführt werden.
  • Ziele und Maßnahmen für die Förderung von Begabten sind zwar primär für hoch und besonders begabte Schülerinnen und Schüler geeignet, sie bieten aber grundsätzlich allen interessierten und motivierten Schülerinnen und Schülern Förder- und Entwicklungsmöglichkeiten an. Dies gilt insbesondere z.B. für fächerspezifische Angebote in (Interessens-) Gruppen.