Beratung in der Begabungsförderung

In der Begabungsförderung sind folgende Beobachtungen Anlass zur Beratung:

  • Anzeichen schulischer Unterforderung im Verhalten der Schüler mit guten Noten,
  • besonders Begabte mit geringer Leistungsrealisierung (sog. Underachiever)
  • besonders Begabte mit perfektionistischem Verhalten
  • soziale Isolation von besonders Begabten
  • besonders Begabte mit Beeinträchtigungen (z. B. LRS, AD(H)S, Asperger Syndrom)

Das Ziel der Beratung besteht darin, in einem gemeinsam verantworteten Beratungsprozess die Entscheidungs- und Handlungskompetenz zur Bewältigung eines vom Ratsuchenden vorgegebenen aktuellen Problems zu erhöhen. Dies geschieht in der Regel durch die Vermittlung von Informationen und/oder durch die Analyse, Neustrukturierung und Neubewertung vorhandener Informationen. Der Beratungsauftrag ist charakterisiert durch den Ratsuchenden, den Berater, das Beratungsproblem und die Beratungssituation.

Beratung umfasst dabei Einzelfall- und Schulberatung. Einzelfallberatung (als Lern-, Problem-, Schullaufbahn- und Berufswahlberatung) bedeutet individuelle Beratung für Schülerinnen und Schüler, deren Familie und den Lehrkräften. Sie wird lösungs- und stärkenorientiert durchgeführt.

Mit Hilfe der Beratung kann z. B. ein Förderplan für den Schüler, die Schülerin entwickelt werden, der auch Aufschluss über individuelle Förderangebote innerhalb und außerhalb der Schule sowie weitergehende Beratung einschließt. Viele Schulen haben für diese Fragen Ansprechpartner bzw. ein Beratungslehrerteam. Um besonders für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen die Wechsel innerhalb der Schulformen zu erleichtern, haben sich Ansprechpartner an Schulen in Netzwerken zusammengeschlossen. Über die Kooperationen abgebender und aufnehmender Schulen kann eine Kontinuität der Individuellen Förderung erreicht werden.

Gleichzeitig ist Beratung  aber auch SystemberatungSo erhalten Lehrkräfte z. B. Hilfen für die Gesprächsführung mit Eltern, die Ausbildung und Weiterqualifizierung von Beratungslehrern sowie zur Klärung schulrechtlicher Einzelfragen. Hierzu bieten die Bezirksregierungen Unterstützungsmöglichkeiten an. Sie haben qualifizierte fachliche Berater, die zur Verfügung stehen, um auf Anfrage von Eltern, Lehrkräften und anderen Beteiligten beratend und fortbildend tätig zu werden. In den Bezirksregierungen wurden Netzwerke mit außerschulischen Partnern zur Begabungsförderung und Individuellen Förderung entwickelt. Die angebotene Unterstützung reicht von Informationen, Beratung, Diagnostik über Fragen der Schullaufbahnen bis hin zu Fortbildungsangeboten nicht nur für Lehrkräfte. Wichtige Partner sind z. B. (Schul-)Psychologen, regionale Arbeitskreise, Jugendämter oder Hochschulen.

In jedem Beratungszusammenhang kann ein Runder Tisch“ mit allen Beteiligten sinnvoll sein. Ausgehend von den Bedürfnissen der Schülerin bzw. des Schülers setzen sich dabei alle Beteiligten als Experten zusammen. Gemeinsam werden Vereinbarungen getroffen und verbindlich eingehalten. Besonders bei Beeinträchtigungen im physischen und psychischen Bereich, bei Störungen im sozial-emotionalen Bereich oder bei der Beratung hochbegabter Underachiever empfiehlt es sich, eine Reihe spezifischer, einander ergänzende Beratungsansätze einzubeziehen, in denen vor allem die systemische Sicht einen festen Platz hat.

Es gibt Fortbildungsangebote zur Individuellen Förderung mit Lehrkräften, Referendaren, Beratungslehrern. Diese Fortbildungen sind zum Beispiel als schulinterne Lehrerfortbildung, als externe bzw. regionale Lehrerfortbildung für Schulen (z. B. benachbarte Schulverbünde), als Informationsveranstaltung (z. B. Vortrag), als Workshop und/oder als Pädagogischer Tag eines Kollegiums abrufbar. Darüber hinaus bietet das icbf Münster den Erwerb des ECHA-Diploms an und das lif die Fortbildung zum Experten/zur Expertin Individuelle Förderung.

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Eltern, Schülerinnen und Schüler, aber auch Lehrkräfte erhalten durch regionale und lokale Beratungsangebote Unterstützung. Wer, was regional anbietet, finden Sie auf den Regionalseiten der „Zukunftsschulen NRW“.