Begabungsförderung

Der Förderung besonderer Begabungen und Hochbegabtenförderung in NRW liegt ein dynamischer Begabungsbegriff zugrunde, d. h. Begabungen entwickeln sich durch Wechselbeziehungen und können in diesem Prozess durch pädagogisches Handeln unterstützt werden.
In NRW sind Eckpunkte zur individuellen Förderung in einem Rahmenkonzept (Schulgesetz NRW u. a. §1 Abs.1, §2 Abs. 11, §50 Abs.3) festgelegt. Für die Ausgestaltung in den Schulen ist die Erfahrung der Lehrkräfte ebenso wichtig wie die spezifische Situation einer Schule in Bezug auf Lernumgebung, soziale Zusammensetzung der Schülerschaft und lokale Voraussetzungen. Ein Konzept, wie Begabungs- und Hochbegabtenförderung am Ort der Schule aussehen soll, wird daher von den Beteiligten unter Nutzung der Rahmenvorgaben vor Ort erstellt.
Ziel der Arbeit ist auch die Integration einer systematischen Förderung in den Unterricht. Dazu gehören für besonders Begabte und Hochbegabte bestimmte Formen der Förderplanung (z.B. Möglichkeiten für leistungsfähige Hochbegabte, Umgang mit Underachievement).
Bei der Erstellung einer individuellen Förderplanung geht es im Wesentlichen darum, beim einzelnen Schüler, der einzelnen Schülerin Potenziale zu finden, Stärken herauszustellen, Schwierigkeiten abzubauen und Herausforderungen anzubieten.
Neben dem von der Karg-Stiftung und dem Ministerium für Schule und Bildung in der Vergangenheit geförderten Netzwerk „Hochbegabtenförderung NRW“ gibt es aktuell zwei landesweite Projekte der Landesregierung: die im Jahr 2016 gestartete Initiative „Zentren für Begabtenförderung NRW“ und die im Jahr 2018 gestartete, durch das Bundesministerium geförderte Initiative „Leistung macht Schule“.