Inklusion
Das Abkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen ist seit März 2009 geltendes Bundesrecht. Für die Schule hat der Artikel 24 eine zentrale Bedeutung.
Leitprinzipien einer inklusiven Bildung sind Chancengleichheit, Chancengerechtigkeit und individuelle Förderung. Die Fähigkeiten des einzelnen Kindes werden wahrgenommen und geachtet, mit den Unterschieden der einzelnen Schülerinnen und Schülern wird gearbeitet. Diese Potenziale werden im inklusiven Arbeiten d. h. für gemeinsames Lernen genutzt. Damit wird die Begabungs- und die Begabtenförderung zu einem notwendigen Bestandteil eines inklusiven Unterrichts, der auch die spezifischen Lern- und Leistungsbedürfnisse besonders begabter und hochbegabter Schülerinnen und Schüler anerkennt und fördert.
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/index.html