Notwendige Verzahnung von Elementar- und Primarbereich

Um Kinder optimal frühzeitig zu fördern und vor allem den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule zu verbessern, wird bereits im Elementarbereich der Bildungsauftrag der entsprechenden Einrichtungen für Kinder geschärft und präzisiert.

Aufgabe sowohl der Einrichtungen des Elementar- wie des Primarbereiches ist es, einen zusammenhängenden, in sich geschlossenen Bildungsprozess zu gestalten. Alle Möglichkeiten, das Kind individuell zu fördern, sollen möglichst frühzeitig erkannt und ergriffen werden. Der Schwerpunkt in der frühen Bildung liegt bei Kindern im Alter von etwa drei Jahren bis zum Alter von rund acht bis neun Jahren. Die Förderung beginnt mit dem Eintritt in den Kindergarten und endet mit dem Abschluss der Schuleingangsphase. Für diese Altersspanne kann durch die Verzahnung von Elementar- und Primatbereich ein kontinuierlicher Bildungsprozess gesichert werden.

Der Kindergarten hat in diesem Kontext keineswegs nur eine Betreuungsaufgabe, sondern einen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag für den Elementarbereich des Bildungswesens (§ 2 Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder [GTK]). Es geht dabei um die Bildungsarbeit für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. Dabei umfasst der Begriff „Bildung" nicht nur die Aneignung von Wissen und Fertigkeiten, sondern es geht in gleichem Maße darum, die Kinder in allen Entwicklungsbereichen, insbesondere in den sensorischen, motorischen, emotionalen, sprachlichen und mathematischen zu begleiten, zu fördern und herauszufordern. Vor allem geht es um die Entwicklung von Selbstbewusstsein, Eigenständigkeit und Identität als Grundlage des Bildungsprozesses. Das einzelne Kind steht im Mittelpunkt mit seiner ganzheitlichen Entwicklung als Basis für einen individuellen Bildungsprozess.