Förderung als Aufgabe von Kindertagesstätten und Schulen

Die 2003 in Kraft getretene Bildungsvereinbarung NRW legt die Förderung für Tageseinrichtung im Elementarbereich fest. Der in der Familie begonnene Bildungsprozess, soll von der Bildungsarbeit der Tageseinrichtungen fortgesetzt werden. Die Potenziale des Kindes sollen frühzeitig entdeckt und gefördert werden. Grundlage ist von Beginn an die Entwicklung und Stärkung des Selbstbewusstseins des Kindes sowie die Förderung seiner Eigenständigkeit und Identität.

In der Bildungsarbeit der Tageseinrichtungen wird dabei besonderes Augenmerk auf Wertschätzung, Persönlichkeitsentwicklung und Fähigkeiten gelegt. Diese Perspektive ist wichtig, um den Kindern Gelegenheit zu verschaffen, ihre Entwicklungspotenziale möglichst vielseitig auszuschöpfen und sie ihre schöpferischen Verarbeitungsmöglichkeiten erfahren zu lassen sowie Bestätigung darin zu finden.

Voraussetzung hierfür ist die genaue Beobachtung des Kindes, mit der die individuelle Vielfalt seiner Handlungen, Vorstellungen, Ideen, Werke und Problemlösungen systematisch und gezielt in den Blick genommen werden.

Mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen erweitert sich diese Aufgabe. Mit zunehmendem Wissen und Können der Kinder steigen die Anforderungen an die Differenzierung von Lernorganisation und Lernangeboten. Gleichzeitig gilt es im Lernprozess individuelle Ausprägungen, Zugänge, individuelles Lerntempo zu erfassen, um die Lernentwicklung des Kindes weiterzufördern.

Schulen in NRW sind in ihrer Unterrichts- und Schulentwicklung auf dem Wege, um der Aufgabe der individuellen Förderung gerecht zu werden. Sie suchen nach Lösungen für die bruchlose Gestaltung von Bildungswegen, entwickeln Maßnahmen und Projekte, erarbeiten neue Unterrichtskonzepte und Konzepte der individuellen Förderung, die im Schulprogramm verankert werden.