Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung

Sprache gilt als zentrale Schlüsselkompetenz für den Bildungserfolg und die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Besonders für Kinder im Elementarbereich, die noch am Anfang ihrer Sprachentwicklung stehen oder für Kinder, die mehrsprachig aufwachsen, ist die Bildung und Unterstützung sprachlicher Kompetenzen von ausschlaggebender Bedeutung. Die in den letzten Jahren gewonnenen Praxiserfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse weisen darauf hin, dass die Sprachentwicklung von Kindern vor allem durch anregende, alltägliche Gespräche positiv beeinflusst wird. Daher wird im Elementarbereich des Landes Nordrhein-Westfalen seit dem Kindergartenjahr 14/15 eine Sprachbildung umgesetzt, die integriert im pädagogischen Alltag stattfindet und alle Kinder der Einrichtung von Beginn an erreicht. Eine alltagsintegrierte Sprachbildung orientiert sich an der Lebenserfahrung, den Interessen und Ressourcen der Kinder und greift handlungsrelevante Sprachanlässe des pädagogischen Alltags auf. Sie wird sowohl von den pädagogischen Fachkräften in den Einrichtungen als auch von den Eltern und weiteren Bezugspersonen der Kinder gestaltet und umgesetzt. Bei den Kindern, die keine Kindertageseinrichtung besuchen oder deren Eltern der Bildungsdokumentation nicht zugestimmt haben, wird der Sprachstand zwei Jahre vor der Einschulung durch das Schulamt festgestellt (gem. § 36 Absatz 2 Schulgesetz). Im Anschluss kann der Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Fördergruppe empfohlen werden.

Entwicklungs- und prozessbegleitende Beobachtungen

Um den Prozess der individuellen Sprachentwicklung von Beginn an bestmöglich zu begleiten, wurden entwicklungs- und prozessbegleitende Beobachtungsverfahren zur Auswahl gestellt, von denen eines verbindlich einzusetzen ist. Diese Verfahren erfüllen sowohl bestimmte Kriterien, die im Rahmen der Anwendung im pädagogischen Alltag bedeutsam sind (z. B. Praktikabilität), als auch gängige messtheoretische Standards. Die Auswahl des Verfahrens obliegt dem Träger bzw. der Kindertageseinrichtung. Ziel der Verfahren ist es, individuelle Entwicklungsschritte abzuleiten und dadurch eine bestmögliche Unterstützung und Begleitung eines jeden Kindes zu erreichen.

Weitere Informationen zur Alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung erhalten Sie unter: https://www.kita.nrw.de/fachkraefte-fachberatung/sprachliche-bildung

Qualifizierung

Zur Umsetzung der Alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung können sich die Kitas durch zertifizierte Multiplikatorinnen und Multiplikatoren fortbilden lassen. Diese Fortbildungen werden vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW bezuschusst. Ziel ist die Sicherung und Verbesserung der Qualität der Kindertagesbetreuung in NRW durch geeignete Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung.