Leitfaden Urheberrecht

Bei der Veröffentlichung von Dokumentationen nach Projektabschluss sind urheberrechtliche Fragen zu stellen. Hier die wesentlichen zu berücksichtigen Eckpunkte:

  • Die Urheberrechte sind bei der Verwendung jedes Werkes zu berücksichtigen.
  • Bei Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werkes muss die Einwilligung des Urhebers (z.B. des Verlages) vorliegen.
  • Es ist davon auszugehen, dass grundsätzlich jedes Werk urheberrechtlich geschützt und nicht ohne Zustimmung und nur unter den genannten Nutzungsrechten zu verwenden ist.
  • Es gibt Werke, die „gemeinfrei“ und damit zu jedem beliebigen Zweck frei verwendbar sind (d.h. ohne vorherige Einholung einer Genehmigung und ohne Zahlungsverpflichtung).
  • Die Verwendung von fremdem Material muss in jedem Fall gekennzeichnet sein (d.h. Pflicht zur Quellenangabe). Diese Kennzeichnungspflicht (Zitiergebot) bezieht sich auf jedes einzelne Medium (z.B. jedes verwendete Foto).
  • Eine Verlinkung zur Quelle entspricht einer Kennzeichnung, die urheberrechtlich unbedenklich ist, wenn das Ziel des Links nicht rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht worden ist, nicht strafrechtlichen Inhaltes ist und die Verlinkung ohne Gewinnerzielungsabsicht gesetzt wird (kommerzieller Nutzen).
  • Sofern nicht bereits anderweitig erkennbar, kann man sich über das Impressum einer Website darüber informieren, wer für die Inhalte zuständig ist. In der Regel lässt sich so auch der Urheber eines Werkes finden.
  • Es gibt die Möglichkeit, ein Bildsuchergebnis nach Nutzungsrechten über die erweitere Suchfunktion zu filtern. Die weiteren Einstellungen variieren je nach Suchmaschine. Z.B. bietet die Suchmaschine Google den Button „Tools“ an, zu dem man zu „Nutzungsrechte[n]“ gelangt. Yahoo führt über „Beliebige Lizenz“ zu „Öffentliche Dömane“. Die Suchmaschine Bing öffnet über „Filter“ das Feld „Lizenz“.
  • Es dürfen keine Unterrichtsmaterialien (z.B. Schulbücher, Arbeitshefte, Lernsoftware) – sei es vollständig oder teilweise – auf einem Schulserver oder in einer virtuellen Lernumgebung abgelegt werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn Schulen bzw. Klassen von den Verlagen oder Online-Plattformen eine Lizenz für eine solche Nutzungsart erwerben.
  • Das Original darf allerdings der Inspiration dienen: Die von der Lehrkraft geschaffenen Aufgaben, Texte, Grafiken usw. müssen sich jedoch deutlich vom Original unterscheiden (sog. Schöpfungshöhe). Es reicht beispielsweise nicht aus, eine Grafik in blauer Farbe in eine Grafik in roter Farbe umzuändern. Eine Zusammenstellung von Teilen aus verschiedenen Büchern oder anderen Vorlagen ist nicht zulässig.
  • Scans sind seit 2013 für den Schulbetrieb in einem bestimmten Umfang gestattet. Weitere Informationen unter:
    http://www.schulbuchkopie.de/VBM_Schulbuchkopie_Ansicht.pdf
  • Bei der Erstellung und Veröffentlichung von Schülerfotos ist die Genehmigung zu klären. Dies gilt auch für die Einwilligung einer Veröffentlichung von Bildmaterial außerhalb der schulinternen Nutzung. Weitere Informationen unter: SchulG NRW § 120 (1), (5), KunstUrhG § 23, DSG § 4
  • Die Verletzung von Urheberrechten können unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In der Praxis viel häufiger sind allerdings Abmahnungen (Unterlassungsansprüche), die meistens mit Schadensersatzansprüchen verbunden sind. Dabei werden Schadensersatzsummen von oftmals beträchtlicher Höhe eingefordert.
  • Urheberrechtlich unbedenklich ist eine Einsichtnahme von Material.

Erläuterungen

  • GNU  => General Public License, d.h. eine freie Copyleft-Lizenz für Software und andere Arten von Werken.
  • Creative Commons (CC) => Lizenzierungssystem aus den USA: Der Lizenzinhaber entscheidet, was die Nutzer damit machen dürfen. Es gibt verschiedene Abstufungen je nach Lizenzvertrag.
  • CC-O => „Public Domain“, d.h. gemeinfrei ohne Einschränkungen.
  • CC-BY => freie Nutzung ohne Einschränkung, aber mit Nennung der Quelle/Urhebers.

Quellen: http://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/lernenmitmedien/urheberrecht.htm

www.learnline.schulministerium.nrw.de/blog/2014/01/14/urheberrecht-schule-und-unterricht


http://www.bpb.de/lernen/digitale-bildung/oer-material-fuer-alle/181143/reihe-creative-commons-als-urheberrecht-2-0
http://www.schulbuchkopie.de
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Verordnungen/VO-DV_I.pdf Der Leitfaden als PDF (Stand: 11/2017)