Kriterien für neue Referenzschulen
Referenzschulen sind Schulen, die
- individuelle Förderung als Plattform für inklusive Bildung ausweisen können.
- in ihrer Unterrichts- und Schulentwicklung, Teamstruktur, ihrem Beratungssystem ein integrierendes Konzept (= durch schulische Gremien verankert, vernetzt untereinander mit schulischen Aktivitäten sowie Absicherungen des Konzeptes durch Fachkonferenzen) der individuellen Förderung vorhalten.
- im Unterricht Partizipation/ Personenorientierung auf allen Ebenen (z. B. Schülerrückmeldungen auf den konkreten Fachunterricht, Elternarbeit) praktizieren.
- Steuerung von Schul- und Unterrichtsentwicklung im schulischen Alltag realisieren.
- in einem thematisch ausgewiesenen Bereich der Unterrichts-/Schulentwicklung qualifiziert sind.
- bereit sind, in der Region "Anlaufstelle" für andere Schulen zu sein.
Entlastung
Schulen, die im und für das Netzwerk „Zukunftsschulen NRW“ herausgehobene Aufgaben wahrnehmen, (z.B. Organisation und Dokumentation von Netzwerkaktivitäten, Bericht über den Arbeitsstand von Zielvereinbarungen mit der Schulaufsicht) können bis zu sechs Stunden entlastet werden (bereite Mittel aus „Stellen gegen Unterrichtsausfall für Vertretungsaufgaben und für besondere Förderaufgaben“). Die Vergabe der Entlastung erfolgt durch die obere Schulaufsicht.